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Steuern & Gebühren

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Steuern, Gebühren und Beiträge der Gemeinde Albershausen. Detaillierte Informationen finden Sie in den jeweiligen Satzungen.

 

Abwasser

Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich wie folgt zusammen:

  • Schmutzwassergebühr 2.15 € je m³ bezogener Frischwassermenge 
  • Die Niederschlagswassergebühr 0,60 € je m² versiegelte Fläche

Weitere Informationen zur Abwassergebühr entnehmen Sie bitte der Abwassersatzung.

Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren finden Sie in der Anlage zur Friedhofsatzung. Weitere Informationen zum Friedhof und zu möglichen Bestattungsformen finden sie hier.

Geschirrmobil

Der Mietzins für das Geschirrmobil beträgt für örtliche Vereine und gemeinnützigen Organisationen 50,00 € für eine Veranstaltung bzw. für ein Wochenende. 

Grund- und Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A 280 v.H, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Hebesatz Grundsteuer B 250 v.H, für Grundstücke
  • Hebesatz Gewerbesteuer 325 v.H.

Hundesteuer

  • Erster Hund jährlich 96,00 €. Für den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 € pro Jahr
  • Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 615 € pro Jahr. Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.230,00 € pro Jahr.

Weitere Informationen zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

 

Hundesteuer
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für den Ersthund 96 €.
Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 615 € pro Jahr.
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.230 €. Weitere Informationen zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Kindergartengebühren
Die Höhe der Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Die Höhe der Gebühr bei der Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung (siehe § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 der Kindergartengebührenordnung) richtet sich nach der tatsächlich entstehenden wöchentlichen Betreuungszeit. Die Höhe der Gebührensätze je Betreuungsplatz im Einzelnen und weitere Informationen zu den Kindergartengebühren entnehmen Sie bitte der Kindergartengebührenordnung, die im Ortsrecht hinterlegt ist.


Sondernutzungsgebühren
Für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen wird eine Gebühr entsprechend dem Gebührenverzeichnis der Sondernutzungsgebührensatzung erhoben.

Vergnügungssteuer
Die Steuer wird als Pauschalsteuer nach festen Sätzen und nach der Anzahl der Spielgeräte bzw. Spieleinrichtungen erhoben. Die Steuersätze im Einzelnen entnehmen Sie bitte hier.

Verlässliche Grundschule
Weitere Informationen zu den Regelungen bezüglich der verlässlichen Grundschule inkl. der Kosten entnehmen Sie bitte den Aufnahmebedingungen für die Betreuung von Grundschülern an der Albert-Schweitzer-Schule. 
Ab dem Schuljahr 2017/2018 gilt eine neue Regelung, die Sie hier einsehen können.

Verwaltungsgebühren
Bezüglich der Verwaltungsgebühren wird auf das Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung verwiesen. 

Wasser
Die Verbrauchsgebühr für Frischwasser beträgt 1,63 EURO/m³ zzgl. 7% Umsatzsteuer. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung.

Ihr Ansprechpartner und Beschwerdestelle