Gemeinde Albershausen (Druckversion)
Rathaus & Gemeinderat | Öffentliche Bekanntmachungen & Satzungen
Realsteuerhebesätze
Hebesätze
Die Hebesätze betragen
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. - für die Gewerbesteuer 325 v. H.
der Steuermessbeträge.
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