Sie erhalten 3,50 €/Doppelzentner bzw. 3,5 ct/kg Äpfel bzw. Birnen, wenn das Obst abgegeben wird:
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn das Obst bei einem der drei oben genannten Kooperationspartner abgegeben wurde!
Die Aufpreisförderung wird nur für Streuobst von Grundstücken gewährt, die sich auf der Albershäuser Gemarkung befinden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Förderung.
Gemeinde Albershausen
Kirchstraße 1
73095 Albershausen
Tel.: 07161 3093-0
Fax: 07161 3093-50
Mo., Di., Do.: 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr