Seite drucken
Gemeinde Albershausen (Druckversion)

Bodenrichtwerte

Ermittlung der Bodenrichtwerte

Ermittlung der Bodenrichtwerte für Albershausen

zum Stichtag 31.12.2018

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Albershausen hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 die Bodenrichtwerte aufgrund von § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)

zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt.

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte können Sie unter https://www.kopis-gp.de/public/  einsehen. Falls Sie Informationen der Bodenrichtwertkarte (Stand 31.12.2018) benötigen, können Sie diese  hier  einsehen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Sieder gerne zur Verfügung (ilka.sieder(@)albershausen.de, Tel. 3093-13).

 

Albershausen, den 16. 12.2019
Gutachterausschuss 

http://www.albershausen.de//de/gemeinde-politik/oeffentliche-bekannmachungen/bodenrichtwerte