Ermittlung der Bodenrichtwerte
Ermittlung der Bodenrichtwerte für Albershausen
zum Stichtag 31.12.2018
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Albershausen hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 die Bodenrichtwerte aufgrund von § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt.
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte können Sie unter BORIS BW einsehen. Falls Sie Informationen der Bodenrichtwertkarte (Stand 31.12.2018) benötigen, können Sie diese hier einsehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Sieder gerne zur Verfügung (ilka.sieder(@)albershausen.de, Tel. 3093-13).
Albershausen, den 16.12.2019
Gutachterausschuss




