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Ermittlung der Bodenrichtwerte

Ermittlung der Bodenrichtwerte für Albershausen

zum Stichtag 31.12.2018

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Albershausen hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 die Bodenrichtwerte aufgrund von § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)

zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt.

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte können Sie unter https://www.kopis-gp.de/public/  einsehen. Falls Sie Informationen der Bodenrichtwertkarte (Stand 31.12.2018) benötigen, können Sie diese  hier  einsehen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Sieder gerne zur Verfügung (ilka.sieder(@)albershausen.de, Tel. 3093-13).

 

Albershausen, den 16. 12.2019
Gutachterausschuss