Ermittlung der Bodenrichtwerte
Ermittlung der Bodenrichtwerte für Albershausen
zum Stichtag 31.12.2018
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Albershausen hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 die Bodenrichtwerte aufgrund von § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt.
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte können Sie unter https://www.kopis-gp.de/public/ einsehen. Falls Sie Informationen der Bodenrichtwertkarte (Stand 31.12.2018) benötigen, können Sie diese hier einsehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Sieder gerne zur Verfügung (ilka.sieder(@)albershausen.de, Tel. 3093-13).
Albershausen, den 16. 12.2019
Gutachterausschuss