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Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan enthält Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung. Als Grundlage dient § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der die EU-Regelungen umsetzt. Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sind verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Die Gemeinde Albershausen liegt an der vielbefahrenen Bundesstraße 297, sodass dieser Wert erreicht wird und damit eine Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans besteht.

Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2017 wurde in den Jahren 2021 und 2024 aktualisiert: Lärmaktionsplan 2024

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