Seiteninhalt

Allgemeine Informationen

In der Gemeinde Albershausen liegt der Friedhof direkt hinter der evangelischen Johanneskirche. Ende der 1970er Jahre wurde die Aussegnungshalle errichtet. Der gesamte Friedhof stellt einen Ort der Ruhe und Besinnung dar. Daher sind in der Friedhofsatzung auch Passagen über das Verhalten und über die Gestaltung der Grabanlagen aufgenommen. Parkplätze finden Sie entweder entlang der Ebersbacher Straße oder am Ende der Pfarrgartenstraße. 

Im Jahr 2012 wurde der Friedhof umfassend saniert. Neben zahlreichen neuen Bestattungsformen wurde auch das Wegenetz komplett saniert. Auch umfangreiche pflegerische Maßnahmen der Grünanlagen lassen den Friedhof der Gemeinde nun wieder weiträumig und großzügig erscheinen. Der Besucher hat die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, aber auch für Gespräche bietet die Anlage genügend Raum.

Die Bestattungsarten im Einzelnen:

Die Albershäuser Bürger können nun zwischen folgenden Bestattungsformen auswählen:

  • Grabkammer (als Reihen- oder Wahlgrab)

An das bereits vorhandene Grabkammerfeld unmittelbar hinter der evangelischen Kirche schließen sich die neu angelegten Grabkammern an. Es gibt sowohl Grabkammern als Reihengrab (einfachtief) als auch als Wahlgrab (doppeltief). Es handelt sich dabei um Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht auf die Dauer von 20 Jahren verliehen wird. Als Wahlgrabfläche ist innerhalb der 20 Jahre Ruhezeit eine zweite Bestattung zulässig. Urnen dürfen jedoch nicht in einer Grabkammer bestattet werden.

  • Urnenerdgräber (als Reihen- oder Wahlgrab)

Die Urnenerd-Wahlgräber befinden sich links neben der alten Aussegnungshalle sowie über der neuen Aussegnungshalle. Ein neues Reihengrabfeld zur Urnenerdbestattung wurde links vom Weg Richtung Aussegnungshalle angelegt. 

Auch diese Form der Bestattung ist bekannt und wurde in den letzten Jahren verstärkt angenommen, weil die umfangreiche, zeit- und kostenintensive Grabpflege für viele Angehörigen nicht zu bewältigen ist. Als Wahlgrab kann innerhalb der 15-jährigen Ruhezeit eine zweite Urne beigesetzt werden.

  • Urnennische in einer Urnestele (Kolumbarium) als Reihen- oder Wahlgrab

Die mit einem bepflanzten Rankgerüst ansprechend gestalteten Urnenstelen befinden sich sofort sichtbar im Eingangsbereich des Friedhofs hinter der evangelischen Kirche. Sitzgelegenheiten vor den Stelen laden zum Verweilen ein. In den insgesamt 5 Elementen können insgesamt 60 Urnennischen als Reihen- oder Wahlgrab erworben werden. Im Bestattungsfall wird die Urne in die Nische eingestellt. Die Abdeckplatte wird vom Steinmetz entsprechend beschriftet, wobei während dieser Zeit eine Ersatzplatte angebracht wird. Das dauerhafte Abstellen von Kränzen, Blumen oder Pflanzen ist hier bewusst nicht zugelassen. Auch hier beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.

  • Urnengemeinschaftsgräber

Die Urnengemeinschaftsgräber befinden sich in unmittelbarer Nähe der Urnenstelen entlang des Weges und sprechen durch die bunte Bepflanzung besonders an. Vorerst wurden vier Gemeinschaftsgräber in Kreisform angelegt. Pro Kreis sind Hülsen für insgesamt 16 Urnen vorgesehen. In der Mitte des Gemeinschaftsgrabes befindet sich eine Vierkantsäule. Dort werden kleine Metalltäfelchen aufgebracht, die die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum tragen. Die Ruhezeit beträgt auch hier 15 Jahre. Die Bepflanzung erfolgt im Auftrag der Gemeinde, das heißt, die Angehörigen erwerben die Pflege der Grabstätte mit, ohne weiter Folgekosten tragen zu müssen.

  • Urnenreihengräber unter Bestattungsbäumen

Am barrierefreien Hauptweg zum ev. Pfarrhaus wurden Bestattungsbäume gepflanzt. Die Urnen werden unter den Bäumen eingebracht. Die Namenstafeln befinden sich im Rasen vor dem jeweiligen Baum. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre.

  • Urnenwiesengräber (Pultsteine) als Reihen- oder Wahlgrab

Sie sind im rückwärtigen Bereich des Friedhofes hinter der Aussegnungshalle zu finden. Die Pultsteine sind im Rasen bereits eingelassen. Beim Wiesengrab werden die Urnen in Hülsen im Boden eingesetzt. Hinter der jeweiligen Urne befindet sich ein Pultstein im Rasen, der entsprechend beschriftet werden kann. Die Ruhezeit beträgt ebenfalls 15 Jahre.

  • anonyme Urnenrasengräber

Diese Gräber befinden sich in einem anonymen Rasengrabfeld links vor der Aussegnungshalle. Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Anonyme Beisetzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt der Beisetzung statt.

 

Die rechtliche Grundlage bildet die Friedhofssatzung, in der auch die Gebühren geregelt sind.

Für den Bestattungsdienst wurde von der Gemeinde das Bestattungsunternehmen Höfle beauftragt. Die Firma Höfle übernimmt die Abwicklung (z.B. die Abstimmung des Beerdigungs-/Aussegnungstermins etc.) der Beerdigung:

Bestattungsinstitut Höfle
Uhinger Straße 51/1
73095 Albershausen
Telefon 07161 31388

Unter Service-BW finden Sie hilfreiche Hinweise.

Ansprechpartner

Auf dem Rathaus ist Frau Rothweiler für die Friedhofsverwaltung zuständig.
susanne.rothweiler(@)albershausen.de
Tel: 3093-15