Allgemeine Informationen
In der Gemeinde Albershausen liegt der Friedhof direkt hinter der evangelischen Johanneskirche. Ende der 1970er Jahre wurde die Aussegnungshalle errichtet. Der gesamte Friedhof stellt einen Ort der Ruhe und Besinnung dar. Daher sind in der Friedhofsatzung auch Passagen über das Verhalten und über die Gestaltung der Grabanlagen aufgenommen. Parkplätze finden Sie entweder entlang der Ebersbacher Straße oder am Ende der Pfarrgartenstraße.
Im Jahr 2012 wurde der Friedhof umfassend saniert. Neben zahlreichen neuen Bestattungsformen wurde auch das Wegenetz komplett saniert. Auch umfangreiche pflegerische Maßnahmen der Grünanlagen lassen den Friedhof der Gemeinde nun wieder weiträumig und großzügig erscheinen. Der Besucher hat die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, aber auch für Gespräche bietet die Anlage genügend Raum.
Die Bestattungsarten im Einzelnen:
Die Albershäuser Bürger können nun zwischen folgenden Bestattungsformen auswählen:
- Grabkammer (als Reihen- oder Wahlgrab)
An das bereits vorhandene Grabkammerfeld unmittelbar hinter der evangelischen Kirche schließen sich die neu angelegten Grabkammern an. Es gibt sowohl Grabkammern als Reihengrab (einfachtief) als auch als Wahlgrab (doppeltief). Es handelt sich dabei um Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht auf die Dauer von 20 Jahren verliehen wird. Als Wahlgrabfläche ist innerhalb der 20 Jahre Ruhezeit eine zweite Bestattung zulässig. Urnen dürfen jedoch nicht in einer Grabkammer bestattet werden.
- Erdgräber (als Reihen- oder Wahlgrab)
Das neue Erd-Reihengrabfeld liegt am nord-westlichen Ende des Friedhofs, nahe der neuen Aussegnungshalle. Diese Bestattungsform stellt die klassische Erdbestattung dar, bei der die Grabpflege durch die Angehörigen erfolgt. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre.
Erd-Wahlgräber (Möglichkeit einer Zweitbelegung innerhalb von 25 Jahren nach der Erstbestattung) können derzeit nicht angeboten werden. Alternativen sind die Wiesenerdgräber oder Grabkammern als Wahlgräber.
- Wiesenerdgräber (als Reihen- oder Wahlgrab)
Die Wiesenerdgräber wurden im Jahr 2025 unterhalb der neuen Aussegnungshalle angrenzend an das anonyme Urnengrabfeld angelegt. Diese Form der Bestattung verbindet die Möglichkeit einer klassischen Erdbestattung, bei der die kosten- und zeitintensive Grabpflege sowie die Beschaffung eines Grabsteines entfällt. Auf jeder Grabstelle befindet sich eine Abdeckplatte, die von der Gemeinde gestellt wird. Auf dieser werden der Vor- und Nachname sowie das Geburts- und Sterbedatum des/der Verstorbenen aufgebracht. Darüber hinaus mäht der gemeindliche Bauhof das Grabfeld, sodass die Grabpflege durch die Angehörigen entfällt. Grabschmuck (Blumen, Kerzen, …) darf allerdings nur bis zu einem Zeitraum von vier Wochen nach der Bestattung abgelegt werden.
Als Reihengrab beträgt die Ruhezeit 25 Jahre. Als Wahlgrab kann innerhalb von 25 Jahren nach der Erstbestattung eine Zweitbelegung erfolgen.
- Urnenerdgräber (als Reihen- oder Wahlgrab)
Die Urnenerd-Wahlgräber befinden sich links neben der alten Aussegnungshalle sowie über der neuen Aussegnungshalle. Ein neues Reihengrabfeld zur Urnenerdbestattung wurde links vom Weg Richtung Aussegnungshalle angelegt.
Auch diese Form der Bestattung ist bekannt und wurde in den letzten Jahren verstärkt angenommen, weil die umfangreiche, zeit- und kostenintensive Grabpflege für viele Angehörigen nicht zu bewältigen ist. Als Wahlgrab kann innerhalb der 15-jährigen Ruhezeit eine zweite Urne beigesetzt werden.
- Urnennische in einer Urnestele (Kolumbarium) als Reihen- oder Wahlgrab
Die mit einem bepflanzten Rankgerüst ansprechend gestalteten Urnenstelen befinden sich sofort sichtbar im Eingangsbereich des Friedhofs hinter der evangelischen Kirche. Sitzgelegenheiten vor den Stelen laden zum Verweilen ein. In den insgesamt 5 Elementen können insgesamt 60 Urnennischen als Reihen- oder Wahlgrab erworben werden. Im Bestattungsfall wird die Urne in die Nische eingestellt. Die Abdeckplatte wird vom Steinmetz entsprechend beschriftet, wobei während dieser Zeit eine Ersatzplatte angebracht wird. Das dauerhafte Abstellen von Kränzen, Blumen oder Pflanzen ist hier bewusst nicht zugelassen. Auch hier beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.
- Urnengemeinschaftsgräber
Die Urnengemeinschaftsgräber befinden sich in unmittelbarer Nähe der Urnenstelen entlang des Weges und sprechen durch die bunte Bepflanzung besonders an. Vorerst wurden vier Gemeinschaftsgräber in Kreisform angelegt. Pro Kreis sind Hülsen für insgesamt 16 Urnen vorgesehen. In der Mitte des Gemeinschaftsgrabes befindet sich eine Vierkantsäule. Dort werden kleine Metalltäfelchen aufgebracht, die die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum tragen. Die Ruhezeit beträgt auch hier 15 Jahre. Die Bepflanzung erfolgt im Auftrag der Gemeinde, das heißt, die Angehörigen erwerben die Pflege der Grabstätte mit, ohne weiter Folgekosten tragen zu müssen.
- Urnenwiesengräber (Pultsteine) als Reihen- oder Wahlgrab
Sie sind im rückwärtigen Bereich des Friedhofes hinter der Aussegnungshalle zu finden. Die Pultsteine sind im Rasen bereits eingelassen. Beim Wiesengrab werden die Urnen in Hülsen im Boden eingesetzt. Hinter der jeweiligen Urne befindet sich ein Pultstein im Rasen, der entsprechend beschriftet werden kann. Die Ruhezeit beträgt ebenfalls 15 Jahre.
- anonyme Urnenrasengräber
Diese Gräber befinden sich in einem anonymen Rasengrabfeld links vor der Aussegnungshalle. Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Anonyme Beisetzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt der Beisetzung statt.
Die rechtliche Grundlage bildet die Friedhofssatzung, in der auch die Gebühren geregelt sind.
Zusätzliche Erläuterung: Die Bezeichnung einer Bestattungsform als Reihengrab bedeutet, dass die Beisetzung nur eines/einer Verstorbenen in der jeweiligen Grabstelle möglich ist. Die Bezeichnung einer Bestattungsform als Wahlgrab bedeutet hingegen, dass die Möglichkeit einer Zweitbelegung in der jeweiligen Grabstelle besteht. Die Zweitbelegung kann in einem Wahlgrab nur erfolgen, solange die Ruhezeit der Erstbelegung noch nicht abgelaufen ist (bei Urnenbestattungen 15 Jahre, in Grabkammern 20 Jahre, bei Erd- und Wiesenerdgräbern 25 Jahre).
Für den Bestattungsdienst wurde von der Gemeinde das Bestattungsunternehmen Höfle beauftragt. Die Firma Höfle übernimmt die Abwicklung (z.B. die Abstimmung des Beerdigungs-/Aussegnungstermins etc.) der Beerdigung:
Bestattungsinstitut Höfle
Uhinger Straße 51/1
73095 Albershausen
Telefon 07161 31388
Unter Service-BW finden Sie hilfreiche Hinweise.
Ansprechpartner
Auf dem Rathaus ist Frau Rothweiler für die Friedhofsverwaltung zuständig.
susanne.rothweiler(@)albershausen.de
Tel: 3093-15
















