Seiteninhalt

Hebesätze

Die Hebesätze betragen

  1. für die Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  350 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)      170 v. H.
  2. für die Gewerbesteuer        325 v. H.

der Steuermessbeträge.