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Hebesätze

Die Hebesätze betragen

  1. für die Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  330 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)      300 v. H.
  2. für die Gewerbesteuer        325 v. H.

der Steuermessbeträge.