thermische Solaranlagen
Förderprogramm thermische Solaranlagen
Einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat der Gemeinde Albershausen in seiner letzten Sitzung am vergangenen Donnerstag thermische Solaranlagen mit 15 % der förderfähigen Kosten zu bezuschussen, wobei die Höchstgrenze von 511,29 Euro pro Anlage nicht überschritten werden darf. Mit dieser Förderung will sich die Ge-meinde Albershausen am Prozess „Agenda 21“ beteiligen und im Sinne des Umweltschutzes thermische Solaranlagen finanziell fördern.
In der anschließenden Diskussion wurde vorgeschlagen, die im Vorentwurf enthaltenden Mindestflächen für Kollektoren zu streichen, da die Entwicklung auf dem Solaranlagenmarkt sehr schnell voranschreite und der Gemeinderat das Förderprogramm dauernd dem neuesten Stand der Technik anpassen müsste.
Förderprogramm thermische Solaranlagen
I. Ziel des Programms
Die Gemeinde Albershausen möchte sich am Prozess „Agenda 21“ beteiligen. Neben vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in der Vergangenheit bereits im Sinne des Umweltschutzes und damit der Nachhaltigkeit durchgeführt hat, sollen als weiterer Schritt thermische Solaranlagen finanziell gefördert werden.
Das Programm soll Motivation sein, durch viele kleine thermische Solaranlagen den Anteil regenerativer Energien zur Aufbereitung von Warmwasser und Heizungswärme zu erhöhen. Damit werden die endlichen Vorräte fossiler Energien, aber auch der Kernenergie geschont, Luftschadstoffe reduziert und der CO²- Ausstoß vermindert. Der Treibhauseffekt wird dadurch verlangsamt.
II. Voraussetzung zur Förderung
Gefördert werden im Bereich der Gemeinde Albershausen ganzjährig betriebene Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren, die einfallende Solarenergie in Nutzwärme umwandeln und der Wasserversorgung oder der Heizung zuführen.
Die Anlagen müssen in häusliche Warmwasser- und/oder Heizungssysteme eingebunden sein und auf Dauer betrieben werden. Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn das Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht begonnen worden ist.
III. Höhe der Förderung
Anlagen zur thermischen Solarnutzung werden mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst, wobei die Höchstgrenze von 511,29 Euro pro Anlage nicht überschritten werden darf. Förderfähig sind die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Geräte- und Montagekosten. Nicht anrechenbar sind Verwaltungs- und Planungskosten sowie die Eigenleistungen.
Die Auszahlung der Fördermittel folgt nach Inbetriebnahme der Anlage und Vorlage der Rechnungsbelege. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Die Gemeinde Albershausen entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mitteln.
IV. Antragsverfahren
Der Zuschuss kann formlos unter Angabe der Größe, Art der Anlage, Modell, Herstellerfirma und der Gesamtkosten eingereicht werden.
V. Inkrafttreten
Das Förderprogramm tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Albershausen in Kraft.
Albershausen, den 24. März 2000
Hering
Bürgermeister
Neben der Förderung von Solaranlagen durch die Gemeinde besteht nach dem aktuellen Stand auch eine Förderung durch die Landeskreditbank. Bei weiteren Umbaumaßnahmen zur CO²-Minderung gibt es ebenfalls Finanzierungsprogramme für Wärmeschutz an Wänden und im Dachbereich, Fenster mit Wärmeschutzverglasung, Installation von Brennwertkesseln sowie über das 100.000 Dächer- Solarstromprogramm für die Errichtung von PhotovoltaikAnlagen. Informationen können bei der Gemeinde Albershausen eingeholt werden.