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Gemeinde fördert

Gemeinde fördert den Streuobstbau
Wer in der nächsten Zeit pflanzt, sollte daran denken, dass die Gemeinde Neupflanzen von Obsthochbäumen mit 10,23 Euro pro Baum und der kostenlosen Abgabe der zur Pflanzung benötigten Pfähle fördert. Unter die Förderung fallen allerdings nur standortgerechte Pflanzungen entsprechend folgender Sortenliste:

Äpfel:
Hauxapfel, Börtlinger Weinapfel, Roter Boskop, Brettacher Klarapfel, Jakob Fischer, Gravensteiner, Goldparmäne, Berner Rosenapfel, Gewürzluiken, Berlepsch, Glockenapfel, Ontario, Maunzenapfel, Bittenfelder;

Birnen:
Champagner Bratbirne, Kongressbirne, Doppelte Philippsbirne, Gellerts Butterbirne, Frühe aus Trevoux, Köstliche aus Charneux, Gräfin von Paris, Schweizer Wasserbirne, Gelbmöstler, Oberösterreicher.

Süßkirschen, Pflaumen, Zwetschgen und Mirabellen ohne Sortimentsbeschränkung.

Die Förderung gelangt nach Vorlage der Rechnung, auf der die Sorte aufgeführt ist, unter Angabe des Pflanzortes zur Auszahlung. Mit dem Empfang der Förderung verpflichtet sich der Eigentümer zur ordnungsgemäßen Pflege der Bäume. Die Baumpfähle werden vom Bauhof bereitgehalten und können dort abgeholt werden.