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Aktuelles aus dem Rathaus

Informationen zur Grundsteuer

In den nächsten 1 -2 Wochen werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2024 nachfolgende aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen:
Grundsteuer A: 350 v.H.
Grundsteuer B: 170 v.H.

Gut zu wissen
Die bereits erteilten SEPA-Basislastschriftmandate zur Grundsteuer haben auch für die Grundsteuer 2025 weiter Gültigkeit. Bestehende Daueraufträge sind aufgrund des geänderten Grundsteuerbetrags durch Sie abzuändern.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde hat gemäß § 80 (2) VwGO keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Grundsteuer muss trotz eingelegtem Widerspruch bezahlt werden. Sollten Sie Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt haben, ändert auch dies nichts an der Zahlungspflicht der von der Gemeinde festgesetzten Grundsteuer. Sollte der beim Finanzamt eingelegte Einspruch zum Erfolg führen, wird die Grundsteuer entsprechend korrigiert.

Zuständigkeiten
Gemeinde Albershausen:
- Steuerpflichtiger der Grundsteuer/Eigentümer des Grundstücks
- Adressat / Empfänger des Bescheides
- SEPA-Basislastschriftmandat; Änderung der Bankverbindung 
- Hebesatz der Gemeinde

Finanzamt Göppingen:
- Grundstücksart/-größe/-anteil
- Ermäßigung der Steuermesszahl z.B. bei überwiegender Wohnnutzung des Grundstücks gem. § 40 (3) bis (8) LGrStG BW 
- Bewertung landwirtschaftlicher Flächen

Gutachterausschuss Göppingen:
- Bodenrichtwert, Änderung des Bodenrichtwerts durch ein qualifiziertes Gutachten gem. § 38 (4) LGrStG BW

Kontakt

Gemeinde Albershausen

Kirchstraße 1
73095 Albershausen

Tel.: 07161 3093-0
Fax: 07161 3093-50

gemeinde(@)albershausen.de

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do.:  08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:       15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:  14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:          08:00 - 11:30 Uhr