Aktuelles aus dem Rathaus
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (07161/3093-50 oder gemeinde(@)albershausen.de) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines hier an. Beim Aufruf diesen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend auf dem Postweg zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)albershausen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro,Telefon-Nummern 07161/3093-10, -12 oder per Mail an gemeinde(@)albershausen.de.
Kontakt
Gemeinde Albershausen
Kirchstraße 1
73095 Albershausen
Tel.: 07161 3093-0
Fax: 07161 3093-50
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.: 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr




