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Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung Vierte Runde

Der Lärmaktionsplan enthält Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung. Als Grundlage dient der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der die EU-Regelungen umsetzt. Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sind verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufstellen.

Die Gemeinde Albershausen liegt an der vielbefahrenen Bundesstraße 297, sodass dieser Wert mit 8 243 Kraftfahrzeugen pro Tag erreicht wird und damit eine Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans besteht. Die Öffentlichkeit erhält dabei die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Der vorherige Lärmaktionsplan wurde im März 2021 aufgestellt. Bereits vor 2021 wurden umfassende Maßnahmen zur Lärmreduzierung umgesetzt. Darunter der Einbau von neuem Straßenbelag im Bereich der B 297, ein Tempolimit von 30 km/h zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, ein Durchfahrtsverbot für LKWs zwischen 22:00 und 6 Uhr und Zuschüsse beim Einbau von Lärmschutzfenstern. Die Gemeinde ist zudem 2019 der „Initiative Motorradlärm“ beigetreten. In diesem Zuge wurde 2021 ein Lärmdisplay gegen Motorradlärm am Ortsausgang Richtung Schlierbach aufgestellt. Ein solches Lärmdisplay führt durch Konfrontation der Motorradfahrer mit dem verursachten Lärm zu einer Sensibilisierung und durchschnittlichen Lärmminderung von 1,1 bis 2,2 Dezibel. Außerdem wurde eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung an diesem Ortsausgang installiert.

Aufgrund dieser umfassenden Maßnahmen kam die Gemeindeverwaltung 2021 zu dem Ergebnis, dass keine Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren geplant sind. Bis heute hat sich an diesen Umständen nichts geändert. Die einzigen beiden Maßnahmen, die eine maßgebliche Veränderung bewirken würden, sind an den Bundesverkehrswegeplan gekoppelt. Eine Umgehungsstraße müsste durch den Bund geplant und genehmigt werden. Auch der Ausbau der B 297 mit Flüsterasphalt ist aufgrund der 2014 erfolgten Sanierung erst mittelfristig als sinnvoll zu erachten. Die Gemeinde sieht darüber hinaus keine Möglichkeit den Lärm an der B 297 weiter zu reduzieren und plant deshalb vorerst keine weiteren Maßnahmen.

Die Lärmbetroffenheiten werden anhand eines Berechnungsverfahrens ermittelt, welches zur Grundlage der Lärmaktionsplanung Vierte Runde geändert wurde. Im Ergebnis ergeben sich allein dadurch Änderungen im Ausmaß der Lärmbelastung der Bevölkerung und in der ausgewiesenen Anzahl der lärmbelasteten Menschen – teilweise um ein Mehrfaches. Die aktuellen Ergebnisse können deshalb nicht oder nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2017 (= Lärmaktionsplanung 2021) verglichen werden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung möchten wir Sie als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde miteinbeziehen. Sie können zum Lärmaktionsplan bei der Gemeinde Stellung beziehen und aufgetretene Lärmprobleme an der B 297 sowie mögliche Lösungsvorschläge vorbringen. Melden Sie sich bis zum 16.06.2024 bei Nadine Weiler unter der Nummer: 07161/3093-14 oder per E-Mail an nadine.weiler@albershausen.de

Den Musterbericht des Lärmaktionsplans finden Sie in der Übersicht im beigefügten Dokument:

Kontakt

Gemeinde Albershausen

Kirchstraße 1
73095 Albershausen

Tel.: 07161 3093-0
Fax: 07161 3093-50

gemeinde(@)albershausen.de

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