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Aktuelles aus dem Rathaus

Alt gegen Neu - Stufenweiser Umtausch alter Führerscheine gegen EU-Führerscheine

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2021 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben erforderlich. Alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheinen sollen ein einheitliches Muster erhalten, damit die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt sind.

Jetzt heißt es für alle Personen, die 1971 oder später geboren sind, bis zum 19.01.2025, sofern noch kein Scheckkartenführerschein beantragt wurde, ein Umtausch des rosa Führerscheines schnell zu beantragen. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, können Sie ganz bequem im Bürgerbüro den Umtausch des bisherigen Führerscheines in einen EU-Führerschein beantragen oder direkt beim Landratsamt Göppingen.  Erforderlich zum Umtausch ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie Ihren alten Führerschein. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen! Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese Vorgaben bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. 

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient vor allem zur Aktualisierung des Lichtbildes sowie der Namen.

Bis wann die Fahrerlaubnis umgetauscht werden muss, ist in den Übersichtstabellen ersichtlich:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1959-1964 lief bereits am 19.01.2023 aus. Für die Geburtsjahre 1965-1970 endete die Frist zum 19.01.2024.
Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1959-1964 lief bereits am 19.01.2023 aus.

Geburtsjahr des Fahrzeuginhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 
Vor 1953
 
19.01.2033
 
1971 oder später
 
19.01.2025


Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 
1999 – 2021
 
19.01.2026
 
2002 – 2004
 
19.01.2027
 
2005 – 2007
 
19.01.2028
 
2011
 
19.01.2032
 
2012 – 18.01.2013
 
19.01.2033

 
Alle Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.

Wir bitten zu beachten, dass nach Ablauf der oben genannten Fristen Ihr alter Führerschein ungültig ist!

Die Gebühr für den Umtausch beträgt € 30,40 und ist persönlich einzureichen. Im Bürgerbüro fallen zusätzlich Gebühren in Höhe € 5.- an.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne direkt an Ihr Bürgerbüro – Telefonnummer 07161/3093-12 – wenden.

Ihr Bürgerbüro

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Kirchstraße 1
73095 Albershausen

Tel.: 07161 3093-0
Fax: 07161 3093-50

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