Aktuelles aus dem Rathaus
Niederschlagswasser - Meldung von neu versiegelten Flächen
Haben sich die Berechnungsgrundlagen für Ihr Grundstück geändert?
Seit dem Jahr 2010 sind die versiegelten Flächen eines Grundstückes, die in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten, Bestandteil der Verbrauchsabrechnung. Ändert sich der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksfläche innerhalb eines Monats der Gemeinde Albershausen gem. § 45 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Nach § 48 Abs. 2 der Abwassersatzung kann ein Verstoß gegen die Anzeigenpflicht zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Gemeinde behält sich eine Überprüfung der Situation vor Ort vor.
Folgende Veränderungen können davon betroffen sein:
- Neubauten
- Hausanbauten
- Hofeinfahrten oder Hofzufahrten
- Abriss
- Zisterne
Sofern Sie uns Änderungen mitzuteilen haben, setzen Sie sich bitte mit Frau Stich, Telefon: 07161 3093-23 oder per E-Mail: dorit.stich(@)albershausen.de, in Verbindung.
Kontakt
Gemeinde Albershausen
Kirchstraße 1
73095 Albershausen
Tel.: 07161 3093-0
Fax: 07161 3093-50
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.: 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr